Unterstützungsfond

Die Interessengemeinschaft Sterbe- und Trauerbegleitender im deutschsprachigen Raum e. V. unterhält einen Unterstützungsfond, in den Spendengelder, Teile der Erträge der Datenbank (da es keine Erträge aus der Datenbank gibt, entfällt das) und Teile der Mitgliedsbeiträge fließen.

Mit diesem Unterstützungsfond möchten wir auch denjenigen Menschen ein würdevolles Sterben ermöglichen, deren finanzielle Mittel dafür nicht ausreichen.

Unterstützungsrichtlinien der Interessengemeinschaft Sterbe- und Trauerbegleitender im deutschsprachigen Raum e. V.

Die Interessengemeinschaft (IG) unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sterbende oder deren Angehörige bei der Bewältigung der Kosten, die durch Sterbebegleitung entstehen können und nicht durch andere Finanzierung abgesichert sind. Dies geschieht durch dafür bereitgestellte Mittel aus einem Unterstützungsfond.

Die folgenden Richtlinien gelten allgemein für die Vergabe von Mitteln aus dem Unterstützungsfond der IG. Die Entscheidung über individuelle Unterstützung im Einzelfall trifft das Vergabegremium; über die Gründe der Entscheidung wird ein Ergebnisprotokoll geführt.

  1. Unterstützt werden bedürftige Menschen. Die Bedürftigkeit ist mittels geeigneter Dokumente darzulegen.

Bedürftigkeit ist ein nicht eindeutig beschriebener Terminus. Auch Menschen, die keine staatlichen Unterstützungsleistungen wie z. B. Wohngeld erhalten, können sich unter Umständen eine gute Sterbebegleitung nicht leisten. Bitte sprechen Sie uns auch dann an, wenn Sie keine staatlichen Leistungen erhalten, und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürftigkeit betrachten. Das geschieht vor dem Hintergrund der begrenzten Möglichkeiten des Vereins und der Vielzahl seiner Aufgaben.

  1. Unterstützungsfähig sind Dienstleistungen an der sterbenden Person.

Die IG beschränkt sich darauf, Dienstleistungen an der sterbenden Person zu unterstützen, weil es für andere Leistungen wie Trauerbegleitung, Bestattung oder Kremierung bereits etliche Fördermöglichkeiten vorhanden sind.

  1. Unterstützt werden Dienstleistungen, die dem psychosozialen Bereich zuzuordnen sind, Pflege, Kosmetik, Körperpflege oder dergleichen sind in der Regel nicht förderfähig, ebenso allgemeine Kosten der Lebenshaltung.

Wir glauben, dass das Wichtigste beim Sterben die Zuwendung ist. Für viele Menschen zeigt sich diese auch in einem besonderen Totengewand, einer letzten schicken Frisur oder Rasur usw. Angesichts der begrenzten Mittel beschränken wir uns dennoch auf Dienstleistungen am sterbenden Menschen.

  1. Unterstützt wird maximal der Betrag, der jeweils beantragt wurde. Folgeanträge sind möglich.

Unterstützungszusagen werden auf der Basis von Anträgen gegeben, um die Mittel aus dem Unterstützungsfond geplant und verlässlich einsetzen zu können.

  1. Beantragt werden können bis zu 80 % der belegten Kosten. Eine Doppelförderung, etwa durch weitere Unterstützungen, ist nicht statthaft.

In der Regel gehen wir davon aus, dass Antragstellende auch über eigene Mittel verfügen, mit denen sie sich zumindest teilweise an den Kosten beteiligen können. In begründeten Einzelfällen kann davon abgesehen werden.

  1. Die Unterstützung ist eine freiwillige Zuwendung. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung. Unterstützt werden kann nur im Rahmen der vorhandenen Mittel.

Die finanzielle Ausstattung des Unterstützungsfonds gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen unterstützt werden kann. Diese Bedingungen können sich ändern, ebenso auch die Maßstäbe, was Förderfähigkeit und Bedürftigkeit angeht. Aus Unterstützungen in der Vergangenheit entstehen für die IG keine Verpflichtungen für die Zukunft. Grundsätzlich ist jedwede Unterstützung freiwillig.

  1. Die Unterstützungszusage kann unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise widerrufen werden.

Das gilt z. B., wenn Angaben der antragstellenden Person unzutreffend waren, sich für die Unterstützung wesentliche Bedingungen geändert haben oder die Situation der IG eine weitere Unterstützung nicht mehr zulässt. Aus einer Unterstützungszusage entsteht kein Rechtsanspruch.

Bereits ausgezahlt

Bisher wurden folgende Unterstützungen genehmigt:

Datum Ort Was wurde gefördert Förderbetrag